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LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als maßgeblicher Zeitpunkt für die Entstehung der Pflicht zur Arbeitssuchendmeldung; Minderung des Arbeitslosengeldes (Alg) wegen verspäteter Meldung; Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch unwiderrufliche Freistellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Nürnberg, 13.12.2006 - S 8 AL 450/06
- LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Ein Kennenmüssen könne auch nicht aus einer vorangehenden Arbeitslosigkeit hergeleitet werden (BSG, Urteil vom 25.05.2005, B 11 AL 81/04 R).Gegenstand des Verfahrens ist der Bewilligungsbescheid vom 06.04.2006 iVm dem Erläuterungsschreiben der Beklagten vom 06.04.2006, die eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch über die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R, B 11a/11 AL 47/04 R und vom 18.08.2005 B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R).
Bei einem Rechtsstreit über die Minderung des Alg handelt es sich zwar um einen sogenannten Höhenstreit, bei dem nach der ständigen Rechtsprechung des BSG grundsätzlich alle Anspruchsvoraussetzungen dem Grunde und der Höhe nach zu prüfen sind (BSG, Urteile vom 25.05.2005, aaO).
Hierbei handelt es sich um eine typische versicherungsrechtliche Obliegenheit (BSG, Urteil vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R).
- BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Dieses folgt - wie das BSG im Urteil vom 18.08.2005 (aaO) zutreffend dargelegt hat - aus dem Charakter des Bewilligungsbescheides.Diese Trennung erlaubt es, entgegen der bei Klagen auf höhere Leistung üblicherweise vorzunehmenden vollen Überprüfung aller die Leistungshöhe und auch den Leistungsgrund bestimmenden Faktoren einen beschränkten Streitgegenstand des Verfahrens anzunehmen, wenn der Kläger eine solche Beschränkung will (BSG, Urteil vom 18.08.2005, Az: B 7a/7 AL 80/04 R).
Dabei ist insbesondere zu beachten, von welchem Zeitpunkt an der Arbeitslose von der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses iSd § 37b SGB III ausgehen musste (BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a/7 AL 80/04 R -).
Insoweit hat das BSG mit Urteil vom 18.08.2005 (Az: B 7a/7 AL 80/04 R) ausgeführt: " ... Für die Feststellung des Fahrlässigkeitsvorwurfes hinsichtlich der Obliegenheitsverletzung gemäß § 37b SGB III dürfte es hingegen keine Rolle spielen, dass der Kläger ab Februar 2004 fest mit einer Wiedereinstellung bei seinem bisherigen Arbeitgeber rechnen konnte".
- BSG, 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Gegenstand des Verfahrens ist der Bewilligungsbescheid vom 06.04.2006 iVm dem Erläuterungsschreiben der Beklagten vom 06.04.2006, die eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch über die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R, B 11a/11 AL 47/04 R und vom 18.08.2005 B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R).Dieser Überprüfung und der des bei der Alg-Bewilligung zugrunde gelegten Bemessungsentgelts bedarf es aber dann nicht, wenn der Kläger seine Klage ausdrücklich auf die Anfechtung der Minderung selbst beschränkt (BSG, Urteil vom 18.08.2005 - B 7a AL 4/05 R).
- BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R
Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Wird der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Arbeit freigestellt, endet das Beschäftigungsverhältnis (BSG, Urteil vom 26.04.2002 - B 11 AL 67/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) und die Meldepflicht tritt ein, selbst wenn das Arbeitsverhältnis noch mehr als drei Monate fortbestehen sollte. - BSG, 18.08.2005 - B 7a/7 AL 94/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes wegen verspäteter Meldung - frühzeitige …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Gegenstand des Verfahrens ist der Bewilligungsbescheid vom 06.04.2006 iVm dem Erläuterungsschreiben der Beklagten vom 06.04.2006, die eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch über die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R, B 11a/11 AL 47/04 R und vom 18.08.2005 B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R). - BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 50/05 R
Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Nach Sinn und Zweck der Regelung des § 37b Satz 2 SGB III ist die Norm bei befristeten Arbeitsverhältnissen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten so auszulegen, dass "spätestens" drei Monate vor Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses eine Meldung zu erfolgen hat (s. BSG, Urteil vom 20.10.2005, Az: B 7a AL 50/05 R; s. auch Brand in Niesel, SGB III, 4.Aufl, § 37b Rdnr 15). - BSG, 25.05.2005 - B 11a/11 AL 47/04 R
Minderung des Arbeitslosengeldes bei verspäteter Meldung
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Gegenstand des Verfahrens ist der Bewilligungsbescheid vom 06.04.2006 iVm dem Erläuterungsschreiben der Beklagten vom 06.04.2006, die eine rechtliche Einheit im Sinne eines einheitlichen Bescheides über die Bewilligung des Alg und damit auch über die Höhe des Alg-Anspruchs darstellen (Bundessozialgericht -BSG-, Urteile vom 25.05.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R, B 11a/11 AL 47/04 R und vom 18.08.2005 B 7a AL 4/05 R und B 7a/7 AL 94/04 R). - BSG, 25.06.2002 - B 11 AL 67/01 R
Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Verlängerung der Rahmenfrist - …
Auszug aus LSG Bayern, 29.01.2008 - L 10 AL 127/07
Wird der Arbeitnehmer bei Fortdauer des Arbeitsverhältnisses unwiderruflich von der Arbeit freigestellt, endet das Beschäftigungsverhältnis (BSG, Urteil vom 26.04.2002 - B 11 AL 67/01 R - SozR 3-4300 § 144 Nr. 8) und die Meldepflicht tritt ein, selbst wenn das Arbeitsverhältnis noch mehr als drei Monate fortbestehen sollte.
- LSG Baden-Württemberg, 25.02.2011 - L 8 AL 5759/09 Das SG folge aus all diesen Gründen nicht den Entscheidungen des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29.01.2008 - L 10 AL 127/07 - und des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 23.06.2009 - L 1 AL 56/07 -, in denen nach Auffassung der Kammer der Frage nicht ausreichend nachgegangen worden sei, welche rechtliche Auswirkungen Hinweise in Merkblättern bzw. Aufhebungsbescheiden, die einem Arbeitslosen aus Anlass eines früheren Leistungsfalles ausgehändigt bzw. erteilt worden seien, für einen späteren Leistungsfall, der sich - ggf. - erst nach Jahren und möglicherweise nach Gesetzesänderungen aktualisiert habe, hätten.